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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
B&A EXPRESS LOGISTIK
Zeidlerstr. 53
21107 Hamburg
E-Mail: kontakt@baexpress-logistik.de
Telefon: +49 151 25 35 23 06
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transportaufträge und Logistikdienstleistungen, die zwischen B&A EXPRESS LOGISTIK (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber geschlossen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie für Privatpersonen gleichermaßen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung des Transportauftrags zustande.
Angaben zu Gewicht, Maßen und Beschaffenheit der Sendung sind vom Auftraggeber vollständig und korrekt zu machen. Falschangaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Transportdienstleistungen im Raum Hamburg, einschließlich der Beförderung von Paketen, Paletten sowie sonstige Güter.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmer einzusetzen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Lieferzeiten und Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Angaben.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sendung ordnungsgemäß zu verpacken und zu kennzeichnen.
Gefährliche Güter, die einer besonderen Behandlung oder Genehmigung bedürfen, sind dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung anzuzeigen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Ware zum vereinbarten Abholzeitpunkt bereitsteht und eine empfangsberechtigte Person am Lieferort anwesend ist.
Notwendige Begleitpapiere (z. B. Lieferscheine, Zolldokumente) sind vom Auftraggeber bereitzustellen.
Packstücke über 25 KG sind vom Kunden so vorzubereiten, dass ein sicheres Be- und Entladen möglich ist. Bei überschreiten von 25 KG ist der Auftraggeber verpflichtet, Hilfskräfte oder technische Hilfsmittel bereitzustellen.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preis.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Leistung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen.
Aufrechnungen oder Einbehalte durch den Auftraggeber sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere §§ 425 ff. HGB.
Bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes haftet der Auftragnehmer gemäß § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) je Kilogramm des Rohgewichts der verlorenen oder beschädigten Sendung.
Bei Überschreitung der Lieferfrist haftet der Auftragnehmer gemäß § 431 Abs. 3 HGB bis zur dreifachen Frachtvergütung.
Die Haftung ist ausgeschlossen bei:
Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen)
Schäden infolge mangelhafter Verpackung durch den Auftraggeber
Schäden durch besondere Empfindlichkeit des Gutes, die dem Auftragnehmer nicht mitgeteilt wurde
Schäden infolge falscher oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers
Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die gesetzlichen Haftungsgrenzen für Frachtführer. Details zur Transportversicherung finden Sie unter Transportversicherung.
§ 7 Schadensanzeige
Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind vom Empfänger bei Übergabe der Sendung sofort schriftlich zu vermerken und dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich anzuzeigen.
Werden Schäden nicht fristgerecht angezeigt, erlischt der Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 438 HGB.
§ 8 Kündigung und Stornierung
Aufträge können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin kostenlos storniert werden.
Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Abholtermin behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Aufwandspauschale in Höhe von 30 % der vereinbarten Vergütung zu berechnen.
Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin und kann der Auftrag nicht ausgeführt werden (z. B. weil die Ware nicht bereitsteht), wird die An- und Abfahrt in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Stornierung nach Ablauf dieser Frist, bleibt der volle vereinbarte Frachtpreis geschuldet.
Ist an der Abhol- oder Zustelladresse zum vereinbarten Zeitpunkt niemand anwesend, um die Ware planmäßig zu übergeben oder entgegenzunehmen, gilt der Transport als nicht durchführbar. In diesem Fall wird der volle Frachtpreis berechnet; zusätzlich können weitere Kosten (z. B. Wartezeit, erneute Zustellversuche) entstehen.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website unter www.baexpress-logistik.de abrufbar ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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